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Allgemeinverfügung zur Bewässerung ab 13.08.26

Wasser Hochbehälter
Trinkwasserversorgung schützen: Gemeinde Kirchzarten erlässt Allgemeinverfügung zur Bewässerung

Bewässerung von Flächen und Pflanzen vom 13. August bis 13. September 2026 untersagt – Ausnahmen für Gefahrenabwehr, Jungbäume, Tiere und landwirtschaftlich notwendige Nutzpflanzen

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen belasten die Wasserressourcen in Kirchzarten weiterhin erheblich. Nachdem die Gemeinde Kirchzarten und die Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH (EWK) bereits seit mehreren Wochen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zum Verzicht auf die Bewässerung aufgerufen haben, wird nun eine weitere Stufe notwendig.

Mit einer Allgemeinverfügung wird die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke vom 13. August bis einschließlich 13. September 2026 untersagt. Ziel ist es, die vorhandenen Wasserressourcen zu schonen und die sichere und ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Warum ist diese Maßnahme notwendig?

Das Trinkwasser in Kirchzarten stammt aus Quellen und Tiefbrunnen. Beide sind unmittelbar von den natürlichen Niederschlägen abhängig. Die vergangenen Wochen mit hohen Temperaturen und geringen Niederschlagsmengen haben die natürlichen Wasserreserven belastet. Wir haben aktuell Rekordtemperaturen, im Juni und Juli war es in Westeuropa so heiß wie nie zuvor. Eine kurzfristige Entspannung ist derzeit nicht absehbar. Auch einzelne Regenschauer führen nicht unmittelbar zu einer Erholung der Wasservorkommen. Das Niederschlagswasser muss zunächst in den Boden eindringen und über längere Zeiträume zur Neubildung der Grundwasservorkommen beitragen. Das führt zu einer rückläufigen Schüttung der Wasserquellen und ein Absinken der Grundwasserbestände an den Tiefbrunnen. Daher füllen sich die Wasserbehälter nur langsam und teilweise nicht mehr vollständig.

In naher Zukunft sind keine ergiebigen Niederschläge in Sicht so dass wir davon ausgehen, dass sich auch in nächster Zeit die Situation nicht wesentlich entspannt. Im Falle unvorhersehbarer, umfangreicher Rohrbrüche oder Großbrandereignisse wird die
Wasserversorgung beansprucht und es kann zu Versorgungsengpässen kommen.

Die Allgemeinverfügung stellt die notwendige nächste Stufe nach den bisherigen freiwilligen Appellen dar und hat das Ziel, eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten.

Was gilt ab dem 13. August?

Vom 13. August bis einschließlich 13. September 2026 ist die Verwendung von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für folgende Zwecke nicht zulässig:

• Bewässerung von Rasenflächen, Ziergärten, Grünanlagen und sonstigen Grünflächen, insbesondere in Haus- und Kleingärten;
• Bewässerung geometrisch gestalteter Nutzlandschaften für sportliche Nutzungen;
• Befüllen und Nachfüllen privater Schwimmbecken, Pools, Whirlpools und sonstiger Badebecken;
• Reinigung von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen;
• Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung;
• Reinigung befestigter Flächen, Hofeinfahrten, Terrassen und Fassaden;
• Betrieb von Springbrunnen und Wasserspielen, soweit diese nicht im Umlaufbetrieb ohne Frischwasserzufuhr betrieben werden.

Die Regelung gilt unabhängig von der Tageszeit.
Ausnahmen bestehen insbesondere für die Gefahrenabwehr sowie zum Schutz von Menschen und Tieren. Die Löschwasserversorgung bleibt selbstverständlich gewährleistet.

Auch Jungbäume bis zu einem Alter von fünf Jahren dürfen zum Schutz vor den Folgen der Trockenheit bewässert werden. Die Gemeinde wird ihre Jungbäume weiterhin versorgen; auch private Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen dies tun.

Ebenso bleibt die notwendige Versorgung von Tieren und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, die für den Erwerb benötigt werden, möglich. Die vollständigen Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Gemeinde selbst ergreift deutliche Sparmaßnahmen

Auch die Gemeinde trägt ihren Teil zur Einsparung von Trinkwasser bei. Bereits seit mehreren Wochen wird bei der Bewässerung gemeindlicher Grünflächen, soweit möglich, Zisternenwasser eingesetzt.
Dank der guten Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Kirchzarten kann die Gemeinde dabei auch auf das vorhandene Zisternenwasser am Feuerwehr-Übungsgelände zurückgreifen.
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird dieser Ansatz verstärkt: Grünpflanzen im Innerortsbereich werden, soweit sinnvoll und möglich, abgeholt und im Bauhof mit vorhandenem Zisternenwasser versorgt. Insbesondere mehrjährige Pflanzen sollen so erhalten werden, ohne zusätzlich Trinkwasser einzusetzen.
Weiter wird die Wasserversorgung der Sportplätze mit Ausnahme eines Platzes für den Schulsport, der Friedhöfe, der Kneippanlage am Giersberg, der Brunnen und der einjährigen Bepflanzung eingestellt.Gemeinsam verantwortungsvoll mit Wasser umgehen

Die Gemeinde Kirchzarten ist sich bewusst, dass die Allgemeinverfügung für viele Bürgerinnen und Bürger eine Einschränkung bedeutet. Gleichzeitig ist die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung eine gemeinsame Verantwortung.

Jeder Liter Trinkwasser, der derzeit für vermeidbare Zwecke eingespart wird, hilft, die vorhandenen Ressourcen zu schonen. Wo eine Bewässerung im Rahmen der Ausnahmen erforderlich ist, sollte - soweit vorhanden und zulässig – auf Regenwasser, Zisternenwasser oder anderes vorhandenes Brauchwasser zurückgegriffen werden.

Die Gemeinde Kirchzarten und die EWK beobachten die Entwicklung der Wasserversorgung weiterhin eng. Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, wird über eine Änderung oder Aufhebung der Regelung informiert.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Regelungen und Ausnahmen ist im Anhang veröffentlicht.

Weitere Informationen als Download: