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Wasserentnahme aus Bächen untersagt

Aufgrund der aktuellen Trockenheit weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Gewässern derzeit gänzlich (nicht nur mittels Pumpe) untersagt ist.

Dies besagt die aktuelle Rechtsverordnung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis. Das Verbot tritt immer dann in Kraft, wenn der für das Dreisamtal maßgebliche Pegel der Dreisam in Freiburg-Ebnet den Stand von 42 cm unterschritten wird.
Aktuell ist dieser Pegelstand bereits deutlich unterschritten. Auch kurze Regenschauer oder Gewitter tragen nicht dazu bei, den Wasserstand der Gewässer nennenswert zu heben.
Es wird daher dringend gebeten, diese Anordnung einzuhalten. Verstöße können mit erheblichem Bußgeld geahndet werden.

Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale abgerufen werden.

Weitere Informationen online unter: