Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Logo der Gemeinde Kirchzarten

E-Scooter: Rücksicht zeigen – Regeln beachten

E-Scooter gehören inzwischen für viele zum Alltag. Doch was einige Fahrerinnen und Fahrer nicht wissen:
E-Scooter sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten auch besondere Regeln.

Besonders wichtig: In der Fußgängerzone ist das Fahren mit dem E-Scooter grundsätzlich verboten. Hier haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang und sollen sich sicher und ungestört bewegen können. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss deshalb in der Fußgängerzone absteigen und den Roller schieben. Das Zusatzschild „Fahrräder frei“ gilt dabei nicht automatisch für E-Scooter.

Auch an Zebrastreifen gilt: Wer Vorrang als Fußgänger nutzen möchte, muss vom E-Scooter absteigen und diesen über den Zebrastreifen schieben. Fahrende E-Scooter-Nutzer haben dort keinen Vorrang.

Darüber hinaus gibt es weitere Regeln, die beachtet werden müssen: E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden. Das Fahren zu zweit ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Nutzung des Handys während der Fahrt verboten. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt zudem die 0,0-Promille-Grenze. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen – zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder. Vor allem aber gefährdet rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst.

Unsere Bitte: Nehmen Sie Rücksicht auf andere, beachten Sie die Regeln und steigen Sie in der Fußgängerzone sowie an Zebrastreifen ab. So tragen alle zu einem sicheren und respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.

Weitere Informationen als Download: