Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten
Der erste qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten ist ab dem 1.11.2022 gültig.
Der Kirchzartener Wohnungsmarkt wird mit diesem Mietspiegel transparenter und soll bei allen Mieter/innen und Vermieter/innen erfolgreiche Anwendung bei der Gestaltung ihrer Mietverhältnisse finden.
Als besonderen Service steht Ihnen hierfür auch unser Online-Mietenberechner zur Verfügung, mit dem Sie schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen können.
Der Kirchzartener Wohnungsmarkt wird mit diesem Mietspiegel transparenter und soll bei allen Mieter/innen und Vermieter/innen erfolgreiche Anwendung bei der Gestaltung ihrer Mietverhältnisse finden.
Als besonderen Service steht Ihnen hierfür auch unser Online-Mietenberechner zur Verfügung, mit dem Sie schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen können.
- Mietspiegel der Gemeinde Kirchzarten
(PDF Datei - 1,10 MB)
- Dokumentation der Mietspiegelerstellung
(PDF Datei - 1,01 MB)
- Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten.
Hinsichtlich der Festsetzung der Miete wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kirchzarten sowohl der Mietpreisbegrenzungsverordnung als auch der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg unterliegt. Auf die jeweils gültigen Fassungen wird verwiesen: - Mietpreisbegrenzungsverordnung BW
- Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW)
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Kirchzarten keine Rechtsberatungen übernehmen kann.