Unterkunft für Schutzsuchende
Die Gemeinde kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Schutzsuchenden nach und errichtet derzeit in der Erich-Rieder-Straße eine neue Unterkunft in moderner Holzmodulbauweise. Damit wird ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung gegenüber Bund und Ländern umgesetzt.Das zweigeschossige Gebäude mit flach geneigtem Satteldach besteht aus insgesamt 50 Modulen, die als Einzelräume oder kombiniert genutzt werden. Die Raumaufteilung ist als klare, funktionale Struktur mit einem zentralen Flur und gegenüberliegenden Zimmern vorgesehen. Zwei Treppenanlagen sorgen für sichere Erreichbarkeit und entsprechen den geltenden Brandschutzanforderungen.
In der Unterkunft sollen maximal 78 Schutzsuchende in Wohngruppen mit jeweils sechs Personen untergebracht werden. Jede Wohngruppe verfügt über eine eigene Kleinstküche sowie eine Nasszelle mit WC und Dusche. Pro Geschoss sind zudem ein Aufenthaltsraum und ein Bereich mit Waschmaschinen vorgesehen. Einfache, überdachte Fahrradunterstände ergänzen die Anlage im Außenbereich.
Der Bau derUnterkunft folgt einem bewährten Modell, das vom Landkreis bereits mehrfach in ähnlicher Form umgesetzt wurde. Das Gebäude wird vor dem Bezug durch das Landratsamt umfassend geprüft und abgenommen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Brandschutz und baurechtliche Vorgaben. Eine Brandmeldeanlage ist auf die Leitstelle aufgeschaltet und gewährleistet die notwendige Sicherheit vor Ort.
Die Unterbringung erfolgt auf Zuweisung durch den Landkreis. Die Gemeinde hat keinen Einfluss darauf, aus welchen Herkunftsländern die Menschen kommen oder zu welchem Zeitpunkt und in welcher Zahl sie zugewiesen werden. Viele der Schutzsuchenden sind aktuell in Erstaufnahmeeinrichtungen oder provisorischen Unterkünften untergebracht und bringen ihre persönlichen Habseligkeiten mit.
Das Gebäude wird mit einer energieeffizienten Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Die Module sowie die Fundamentierung sind so konzipiert, dass sie bei Bedarf rückgebaut und an einem anderen Standort wiederverwendet werden können. Der aktuelle Standort ist als Übergangslösung für einen genehmigten Zeitraum vorgesehen.
Mit dem Bau dieser Unterkunft schafft die Gemeinde nicht nur dringend benötigten Raum, sondern trägt auch Verantwortung gegenüber Menschen, die Schutz suchen – und stellt zugleich eine geordnete, sichere und funktionale Unterbringung.

