Haushaltssperre in Kirchzarten
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 31.07.2025 eine hauswirtschaftliche Sperre für den Haushalt 2025 der Gemeinde beschlossen. Dieses haushaltsrechtliche Instrument ermöglicht es, alle Ausgaben systematisch zu überprüfen und – je nach Dringlichkeit und Notwendigkeit – freizugeben, zu verschieben oder vollständig zu streichen. Die Maßnahme ist auf das laufende Haushaltsjahr beschränkt.Nicht betroffen sind Ausgaben, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung bereits begonnener Projekte erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere laufende Bauvorhaben, Beschaffungen und andere vertraglich gebundene Leistungen. Die hauswirtschaftliche Sperre gilt ausschließlich für den Kernhaushalt und nicht für die Eigenbetriebe der Gemeinde. Grundlage ist die Gemeindehaushaltsverordnung, die den rechtlichen Rahmen dafür vorgibt.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, wie auch in vielen anderen Kommunen, die angespannte Finanzlage der Gemeinde Kirchzarten. Ein wesentlicher Grund dafür ist die unzureichende Finanzierung der kommunalen Aufgaben, die im Auftrag von Bund und Land erbracht werden müssen. Konkret bleiben die Gewerbesteuereinnahmen hinter den Erwartungen zurück, während sich bestehende Projekte verteuern und zusätzlich ungeplante aber notwendige Vorhaben hinzukommen. Diese Entwicklungen verschärfen die finanzielle Belastung der Gemeinde und zwingen viele Kommunen dazu, haushaltssteuernde Maßnahmen zu ergreifen, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Der Gemeinderat Kirchzarten folgte der Empfehlung der Verwaltung einstimmig. Die hauswirtschaftliche Sperre wird als wichtiges Instrument gesehen, um in finanziell schwierigen Zeiten verantwortungsbewusst zu handeln und notwendige Ausgaben zu priorisieren. Sollte sich die Haushaltslage verbessern, kann der Gemeinderat die Sperre jederzeit wieder aufheben.