Briefwahl für die Bürgermeisterwahl
Zur Bürgermeisterwahl am 8. Dezember 2024 und einer evtl. Stichwahl am 22. Dezember 2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 KomWO).Wir bieten Ihnen die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des unten angegebenen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend über die Deutsche Post AG zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Gemeinde@Kirchzarten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Arndt, Tel. 07661/393-21 oder e-mail W.Arndt@Kirchzarten.de .
Link für Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahl):
Weitere Informationen online unter: