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Gemeinde Kirchzarten
Gemeindeverwaltung Kirchzarten
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Krebspest

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aufgrund der anhaltenden Krebspest in der Brugga bereits am 26.07.2019, zuletzt angepasst und verlängert am 20.06.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Die Allgemeinverfügung wird nun vom 01.01.2023 bis 30.12.2023 aus folgenden Gründen verlängert:

Im September 2022 wurde ein erneuter Krebspestausbruch zwischen den beiden Krebssperren unterhalb des Engenwaldes festgestellt, bei dem eine große Anzahl toter Dohlenkrebse gefunden wurde. Das fortgeführte, engmaschige Monitoring im Oktober und November 2022 zeigte ein Überspringen der Krebspest auf den Oberlauf, wo einzelne tote Krebse nachgewiesen wurden.
Die Untersuchungen ergaben außerdem, dass im Brugga-Unterlauf auf Höhe von Neuhäuser gar keine Dohlenkrebse mehr gefunden wurden.
Der noch im Jahr 2021 ermittelte positive Trend wurde durch den erneuten Krebspestausbruch zunichtegemacht und belegt das weiterhin sehr hohe Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse. Eine erneute Ausdehnung der Nutzungsbeschränkung auf den Brugga-Oberlauf mit seinen Zuflüssen (s. die unter Ziffer 2 genannten Gewässer) bis zum 30.06.2023 ist deshalb erforderlich geworden.

Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an verschiedenen oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchzarten und Oberried.
Das bedeutet, die Gewässer dürfen nicht betreten werden. Ebenso untersagt ist das Baden, das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft wie z.B. Kajaks und Kanus und das Einbringen und Entnehmen von Stoffen oder Gerätschaften aller Art auch zum Zwecke der Fischerei. Ebenso ist auch das Entnehmen von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Hunde und auch andere Tiere sind durch Ihre Besitzer davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.

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