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Gemeinde Kirchzarten
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Krebspest - Allgemeinverfügung

Zum Schutz des stark gefährdeten Dohlenkrebses und zur Eindämmung der sogenannten Krebspest hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Brugga und mehrere angrenzende Gewässer in den Gemeinden Kirchzarten und Oberried ein zeitlich befristetes Nutzungs- und Betretungsverbot erlassen. Die Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026. Eine Verlängerung ist möglich, sofern sich die Seuchensituation nicht verbessert.

In diesem Zeitraum ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den betroffenen Gewässern untersagt. Das bedeutet, dass das Betreten der Gewässer, Baden, Waten, Angeln, Befahren mit Kajaks oder Kanadiern, das Entnehmen von Wasser sowie das Einbringen oder Herausnehmen von Gegenständen nicht erlaubt sind. Auch Hunde und andere Tiere dürfen die Gewässer nicht betreten. Lediglich das schadlose Einleiten von Niederschlagswasser bleibt weiterhin zulässig.

Hintergrund der Maßnahme ist die Ausbreitung der Krebspest, einer für heimische Flusskrebse tödlichen und hochansteckenden Krankheit. Die Erreger können bereits über feuchte Gegenstände wie Schuhe, Angelgeräte oder über das Fell von Hunden von einem Gewässer in ein anderes übertragen werden. Die Brugga und ihre Zuflüsse gehören zu den letzten bedeutenden Lebensräumen des europaweit geschützten Dohlenkrebses, der in Deutschland nur noch im Südwesten vorkommt.

Die Einhaltung des Nutzungsverbots wird kontrolliert. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um eine weitere Ausbreitung der Krebspest zu verhindern und diesen wichtigen Lebensraum zu erhalten.

Foto: C. Chucholl/Fischereiforschungsstelle

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